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Massnahmen an Hitzetagen

Ab wann gelten die Hitzemassnahmen?

Die Massnahmen gelten ab Hitzewarnstufe 4.

Wer legt fest, ob Hitzestufe 4 oder 5 erreicht ist?

Massgebend sind die offiziellen Hitzewarnungen von MeteoSchweiz. Für die Beurteilung gelten die Gefahrenkarte sowie die Lokalprognosen für Kriens.

Was passiert, wenn mein Kind hitzebedingte Beschwerden hat?

Zeigt Ihr Kind Beschwerden wie Schwindel, Übelkeit, starke Müdigkeit, Kopfschmerzen oder Kreislaufprobleme, kann es nach Absprache mit den Eltern und der Klassenlehrperson den Unterricht vorzeitig verlassen oder für maximal einen halben Tag zu Hause bleiben.

Kann mein Kind an einem heissen Nachmittag zu Hause bleiben?

Ja. Bei Hitzestufe 4 oder 5 können Eltern bei der Klassenlehrperson beantragen, dass ihr Kind am Nachmittag zu Hause bleibt.

Gilt das Fernbleiben als entschuldigt?

Ja. Das Fernbleiben am Nachmittag gilt als entschuldigt, sofern es von der Klassenlehrperson bewilligt wurde.

Für welchen Zeitraum gilt die Bewilligung?

Die Bewilligung gilt jeweils für einen halben Tag. Für weitere Tage ist eine erneute Absprache mit der Klassenlehrperson erforderlich.

Kann der Nachmittagsunterricht vollständig entfallen?

Ja. Bei Hitzestufe 4 oder 5 kann die Schulleitung entscheiden, für einzelne Klassen oder für die Schule den Nachmittagsunterricht durch ein Homeschooling-Angebot zu ersetzen.

Was passiert, wenn der Nachmittagsunterricht für die ganze Klasse ausfällt und ich mein Kind nicht betreuen kann?

Kann der Nachmittagsunterricht aufgrund der Extremfallregelung nicht als Präsenzunterricht stattfinden und ist eine Betreuung zu Hause nicht möglich, stellt die Schule für betroffene Schülerinnen und Schüler ein Betreuungsangebot sicher.