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Unentgeltlichkeit

Unentgeltlichkeit des Volksschulunterrichts an der Volksschule Kriens

Die Volksschule Kriens orientiert sich an den gesetzlichen Bestimmungen und verlangt keine Beiträge der Eltern für Lehrmittel und Arbeitsmaterialien ausser für die Verpflegung im Hauswirtschaftsunterricht und andere Verpflegungskosten.

Gesetzliche Grundlagen

Die Bundesverfassung garantiert in Art. 19 und 62 den Anspruch auf ausreichenden und unentgeltlichen Grundschulunterricht an öffentlichen Schulen. Im Kanton Luzern ist in § 60 Abs. 1 des Gesetzes über die Volksschulbildung vom 22. März 1999 festgehalten, dass sich die Unentgeltlichkeit auch auf Lehrmittel und Schulmaterial bezieht, welche zum Erreichen der Lernziele im Rahmen der Volksschule notwendig sind.


Keine Kostenbeteiligung

Unterrichtsmaterialien

Die zum Erreichen der Lernzielvorgaben notwendigen Schulmaterialien (Hefte, Schreibmaterial) werden unentgeltlich zur Verfügung gestellt.
Material wie Farbstifte, Scheren, Wasserfarben, Lineale, Zirkel, Taschenrechner etc. werden in notwendiger Anzahl in den Klassenzimmern vorhanden sein. Diese Materialien werden nicht gratis abgegeben.

Obligatorische Schulveranstaltungen

Für obligatorisch bezeichnete Schulveranstaltungen wie Schulreisen, Exkursionen, Sporttage,  Klassenlager etc. werden keine Beiträge verlangt, ausgenommen sind Beiträge an Verpflegungskosten.

Kostenbeteiligung

Verpflegung im Hauswirtschaftsunterricht

Wenn eine Mahlzeit zubereitet wird, beträgt der Beitrag der Erziehungsberechtigten 5 Franken  pro Halbtag. Dies ergibt total 100 Franken für rund 20 Mahlzeiten pro Schuljahr.

Obligatorische Lager

Die Verpflegungskosten in Lagern betragen je nach Alter der Schüler/innen zwischen 10 und 16 Franken pro Tag und Schüler/in.