Gesundheitsvorsorge
Schulzahnpflege
Die schulzahnärztliche Betreuung der Schulkinder beginnt mit dem Eintritt in den Kindergarten und erstreckt sich über die ganze Schulzeit. Die Gemeinden sorgen für die regelmässige zahnmedizinische Prophylaxe und Untersuchung sowie für die Möglichkeit der Behandlung aller Kinder in der Kindergartenstufe sowie im primar- und sekundarschulpflichtigen Alter. Die zahnmedizinische Prophylaxe und der Untersuch sind obligatorisch. Die Gemeinden tragen die Kosten der zahnmedizinischen Prophylaxe und Untersuchung der Kinder durch die Schulzahnärztin oder den Schulzahnarzt. Die Behandlung ist freiwillig.
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Erläuterungen Schulzahnarztuntersuchung
Befund- und Informationsblatt VSK
Liste der Schulzahnärzte Kriens
Schulgesundheitliche Untersuchung
Die Schule hat nicht nur einen Bildungsauftrag, sondern auch den Auftrag, die Gesundheit der Schülerinnen und Schüler zu erhalten und zu fördern sowie gesundheitliche Störungen oder Krankheiten frühzeitig zu erkennen. Deshalb führt eine spezialisierte Pflegefachperson der Spitex die schulgesundheitliche Untersuchungen bei Kindern im obligatorischen Kindergarten, in der 4. Primarklasse und im 8. Schuljahr durch.
Die Kindergartenkinder erhalten die „ärztliche Schüler/innenkarte“ direkt von der Lehrperson. Diese Karte ist sorgfältig aufzubewahren und zu jeder weiteren schulärztlichen Untersuchung mitzubringen. Für eine genaue Beurteilung des Kindergartenkindes empfehlen wir einen Untersuch durch einen Privatarzt/Privatärztin.
Link zur schulgesundheitlichen Untersuchung der Spitex Kriens: Schulgesundheitliche Untersuchung
Läusebekämpfung
Wenn Sie bei Ihrem Kind Kopfläuse feststellen, melden Sie dies bitte der Klassenlehrperson. Kopfläuse können jede und jeden betreffen und haben nichts mit persönlicher Hygiene zu tun - es ist aber wichtig, dass deren Ausbreitung verhindert werden kann. Bei Läusebefall in einer oder mehreren Klasse(n) werden betroffene Familien von der Schule/von der Läusebeauftragten informiert.
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