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Kindergarten/Basisstufe

Muss ich die Betreuung vom Mittwochmorgen bezahlen, wenn ich mein Kind anmelde?

Am Mittwochmorgen können die Kinder des freiwilligen Kindergartens/Basisstufe privat oder von der Schulergänzenden Tagesstruktur (SeT) betreut werden. Das Betreuungsangebot in der SeT ist unentgeltlich.

Kann ich das Kind nachträglich für die Betreuung am Mittwochmorgen anmelden?

Die Anmeldefrist für die Mittwochmorgenbetreuung ist der 7. Mai 2026. Eine nachträgliche Anmeldung ist nicht möglich.

Wenn ich mein Kind im freiwilligen Kindergarten nicht für den Nachmittagsunterricht anmelde, kann es dann auch in die Betreuung?

Die Nachmittagsbetreuung kann über die ordentliche Anmeldung gebucht werden. Der Anmeldeschluss ist der 31. Mai. Die Nachmittagsbetreuung ist kostenpflichtig. 

Wie lange ist mein Kind in der Basisstufe?

Die Basisstufe umfasst den zweijährigen Kindergarten und die ersten zwei Jahre der Primarschule. Der Eintritt in die 3. Klasse der Primarschule erfolgt in der Regel nach vier Jahren. Die Verweildauer kann zwischen 3 und 5 Jahren variieren.

Wo geht mein Kind nach der Basisstufe in die Schule?

Nach Abschluss der Basisstufe treten die Kinder in eine neue 3. Primarklasse über. Die Zuteilung zu einer Klasse und einem Schulhaus erfolgt vorgängig durch das Rektorat.

Was ist der Unterschied zwischen Basisstufe und Kindergarten?

Die Basisstufe verbindet Kindergarten und die ersten beiden Primarklassen in einer altersdurchmischten Lerngruppe, während der Regelkindergarten als eigene Stufe mit Kindern desselben Jahrgangs organisiert ist und die Kinder nach zwei Jahren in die 1. Primarklasse übertreten. Der Regelkindergarten trennt frühkindliches Lernen und das Lernen der Primarschule klar, die Basisstufe hingegen verbindet beides zu einem durchlässigen, flexiblen Lernraum.