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Informationen zum Coronavirus - 03.09.2021

Die ersten Schulwochen zeigen eine zunehmende Anzahl positiver Fälle - auch bei Kindern und Jugendlichen. Diese haben bereits zu Quarantäneanordnungen für zahlreiche Klassen geführt. Um Klassenschliessungen möglichst zu vermeiden und den Präsenzunterricht aufrecht zu erhalten, hat der Regierungsrat die vorübergehende Wiedereinführung der Maskentragpflicht an den Schulen beschlossen. Er hat dafür die Verordnung über Massnahmen zur Bekämpfung der Covid-19-Epidemie angepasst.

Maskentragpflicht ab Montag, 6. September 2021
Ab Montag, 6. September 2021 gilt für die Lernenden der 5. und 6. Primarklassen, die Lernenden der Sekundarschule, für alle Lehrpersonen sowie für alle Mitarbeitenden der Schulen und für externe Personen wieder eine generelle Maskentragpflicht in den Innenräumen der Schulen. Auch beim Singen und im Sportunterricht muss in Innenräumen wieder eine Maske getragen werden. Zudem sind Kontaktsportarten nicht mehr erlaubt. Die Maskentragpflicht gilt auch für geimpfte Personen.