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Weiterführende Schulen

Übertritt ans Kurzzeitgymnasium

Schülerinnen und Schüler aus dem Niveau A können in das Kurzzeitgymnasium übertreten. Der Übertritt erfolgt in der Regel nach der 2. und ausnahmsweise nach der 3. Klasse Niveau A. Das Übertrittsverfahren dauert ein Semester. Interessierte Schülerinnen und Schüler erhalten die Informations- und Anmeldeunterlagen von der Klassenlehrperson. Die Anmeldung erfolgt jeweils Ende Februar über die Klassenlehrperson an das Rektorat.

Folgende Anforderungen gelten für den Übertritt:

Die Lernenden müssen in den Fächern Deutsch, Mathematik, Französisch, Englisch und Naturlehre je die Mindestnote 4.5  erreichen.

 

Übertritt an die Fachmittelschule, Wirtschaftsmittelschule und Berufsmaturitätsschule

Für den prüfungsfreien Übertritt aus dem Niveau A gelten dieselben Anforderungen wie für den Übertritt ans Kurzzeitgymnasium.

Für Schülerinnen und Schüler des Niveau A, welche diese Anforderungen nicht erfüllen oder Lernende des Niveau B besteht die Möglichkeit einer Aufnahmeprüfung.

Die die Informations- und Anmeldeunterlagen erhalten die Jugendlichen von der Klassenlehrperson.