Schulzahnpflege
Die schulzahnärztliche Betreuung der Schulkinder beginnt mit dem Eintritt in den Kindergarten und erstreckt sich über die ganze Schulzeit. Die Gemeinden sorgen für die regelmässige zahnmedizinische Prophylaxe und Untersuchung sowie für die Möglichkeit der Behandlung aller Kinder in der Kindergartenstufe sowie im primar- und sekundarschulpflichtigen Alter. Die zahnmedizinische Prophylaxe und der Untersuch sind obligatorisch. Die Gemeinden tragen die Kosten der zahnmedizinischen Prophylaxe und Untersuchung der Kinder durch die Schulzahnärztin oder den Schulzahnarzt. Die Behandlung ist freiwillig.
Download