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Integrative Sonderschulung

Kinder und Jugendliche können aufgrund einer geistigen, körperlichen, sprachlichen, einer Hör-, Seh- oder Verhaltensbehinderung so beeinträchtigt sein, dass sie eine Sonderschulung benötigen. In diesem Fall werden sie von Fachleuten untersucht:

  • beim Schulpsychologischen Dienst oder
  • beim Fachdienst für Sonderschulabklärungen der Dienststelle Volksschulbildung

Besteht aus Sicht der Fachleute ein Bedarf an Sonderschulung, werden diese Kinder und Jugendlichen integrativ in der Regelschule geschult oder sie besuchen eine Sonderschule. Über die Sonderschulung entscheidet die Dienststelle Volksschulbildung.